Willkommen auf der Website der Privatpraxis für Physiotherapie/Osteopathie BRITTA VÖLKER
Herzlich Willkommen, auf der Praxisseite
der Privatpraxis für Physiotherapie/Osteopathie
BRITTA VÖLKER !
Damit Sie einen ersten Eindruck gewinnen
können, sind hier erste Informationen
für Sie zusammengestellt.
Die Zulassung als
staatlich geprüfte & diplomierte
Krankengymnastin/Physiotherapeutin
besteht seit 1984. Seitdem wird sowohl am
Patient wie auch in der Lehre gearbeitet.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind
Probleme rund um das Kiefergelenk auch
Craniomandibuläre Dysfunktion genannt,
Handtherapie und
Schmerztherapie.
Darüber hinaus werden selbstverständlich
auch alle anderen Therapien der
Physiotherapie/Krankengymnastik, wie auch
der Osteopathie mit Kompetenz und
Erfahrung angeboten, sowie im Besonderen
die geriatrische, neurologische und
die palliative physiotherapeutische Versorgung
im übrigen auch als Hausbesuch.
Die Behandlungszeit beträgt in der Regel
mindestens 60 Minuten.
Die Praxiszeiten sind Donnerstag, Freitag & Samstag.
Auf Basis der fachärztlichen Diagnose liegt
den Behandlungen immer eine fundierte
physiotherapeutische Anamnese zu Grunde.
Im Anschluss daran wird dann das
individuelle Therapiekonzept mit Ihnen
abgestimmt, ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Die Privatpraxis für Physiotherapie ist in
der Linprunstrasse 44 in München.
Beachten Sie bitte, dass nicht mit den
gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wird !
D.h. Patienten aller Privatkassen
und Selbstzahler können behandelt werden.
Für eine Behandlung benötigen Sie eine
Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt
oder Klinik.
Die Praxis ist Mitgliedspraxis im
Deutschen Verband für Physiotherapie
(ZVK) e.V.
und im Qualitätsnetzwerk der
Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Die Praxis bietet Ihnen eine professionelle und
ruhige Atmosphäre. Sie ist zentral gelegen,
befindet sich im Erdgeschoss und ist Rollstuhl
geeignet.
Durch die Nähe zum Stiglmaierplatz hat sie eine optimale Anbindung an U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bus.
Die Behandlungstermine werden nach
telefonischer Vereinbarung vergeben.
Während der Behandlung, können leider keine Anrufe entgegengenommen werden.
Bitte hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht. Selbstverständlich werden Sie dann ehest möglich zurückgerufen !
Sie können natürlich auch sehr gerne eine
mailnachricht senden.
Weitere Informationen zur Person
BRITTA VÖLKER,
den physiotherapeutischen Leistungen,
wie auch den Räumlichkeiten und der Praxislage entnehmen Sie bitte den jeweiligen
Menüpunkten.
Herzlichen Dank !
Ihre Privatpraxis für Physiotherapie
BRITTA VÖLKER
Abwesenheit wegen Krankheit bis einschl. 12. Oktober 2024
Wegen einer Erkrankung bleibt die Praxis bis einschließlich 12. Oktober 2024 leider geschlossen.Vielen Dank für Ihr Verständnis ! [
]Allgemeine Hygiene Regel
10. 04. 2023: Liebe Patient*Innen, Bitte beachten Sie weiterhin die allgemeinen Hygiene-Regeln für eine Gesundheitseinrichtung: Personen mit unklaren Krankheitssymptomen, Erkältungs- oder Covid-19-Symptomen ... [
]ÜBER BRITTA VÖLKER
Britta Völker
Diplom Biologin (univ.)
Krankengymnastin/Physiotherapeutin
geb. in Mülheim a.d. Ruhr
selbstständig in eigener Praxis in München
2024 Honorarlehrkraft
LMU Klinikum
Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin
Christophorus Akademie für Palliativmedizin,
Palliativpflege und Hospizarbeit
Campus Großhadern
von 2002 bis 2021
Direktorin des Ausbildungszentrums für Physiotherapie an der europa-akademie für physiotherapie (EURAK)
Private Universität für Gesundheitswissenschaften,
Informatik und Technik in Tirol (UMIT)
Hall in Tirol / Österreich
Physiotherapeutische Qualifikationen / therapeutische Arbeit mit Schwerpunkten (u.a.):
6 jährige Ausbildung i.d. Osteopathie bei: International Academy of Osteopathie (IAO)
Craniomandibuläre Dysfunktion bei: Prof. Dr. Harry von Piekartz (Maitland-Instructor)
Maitland bei: John Langendoen-Sertel M.Sc. (Maitland-Instructor )
Funktionelle Bewegungslehre bei: Dr. Susanne Klein-Vogelbach
Bobath / nach Abschluss der Hirnreife bei: Berta und Karel Bobath
Handtherapie bei: Akademie für Handrehabilitation (AFH)
Schmerztherapie bei: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS)
Leistungen
Andere Therapieangebote
Sie möchten über die Physiotherapie hinaus Behandlungsangebote nutzen, die Ihrer Gesunderhaltung dienlich sind.
Sie möchten nicht in einer Gruppe angeleitet werden, sondern bevorzugen die individuelle, persönliche Betreuung unter medizinisch, physiotherapeutischer Kompetenz. [mehr lesen]
Information zur Honorarvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass die Praxis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet !
Sie können als Privatpatient oder als Selbstzahler zu kommen.
In jedem Fall benötigen Sie für die Behandlung eine Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt oder Klinik.
Für die privattherapeutische Abrechnung wird mit Ihnen, sowohl als Privatpatient wie auch als Selbstzahler, eine Honorarvereinbarung / Behandlungsvertrag getroffen. Als Untergrenze für die Vergütung gelten die Preise der jeweils gültigen Bundesbeihilfeverordnung (derzeitiger Stand April 2024) .
Privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten wird empfohlen, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären, da jeder Privatversicherte individuelle Erstattungsvereinbarungen mit seiner Versicherung abgeschlossen hat.
RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE ABRECHNUNG MIT PRIVATPATIENTEN
Die Grundlage für die Abrechnung mit Privatpatienten ist, anders als im ärztlichen Bereich, nicht die Gebührenordnung der Ärzte (die so genannte GOÄ), sondern
der mit dem/die PatientenIn vereinbarte Behandlungspreis oder
die ortsübliche Vergütung im Sinne des § 612 BGB
bzw. die jeweils gültige Bundesbeihilfeverordnung
Behandlungsvertrag
Jeder Physiotherapeut ist frei darin, mit Patienten Vergütungssätze zu vereinbaren.
Eine Mustervereinbarung steht Ihnen auf dieser Seite zur Ansicht zur Verfügung.
DÜRFEN PRIVATE KRANKENVERSICHERER IHRE VERSICHERTEN ÜBER ANGEBLICH ERHÖHTE ABRECHNUNGEN INFORMIEREN?
Manche private Krankenversicherungen geht dazu über, ihre Versicherten auf angeblich „überhöhte“ Abrechnungen des Therapeuten hinzuweisen. Das Oberlandesgericht München hat diese Praxis gebilligt und es den Krankenversicherern erlaubt, ihren Versicherungsnehmern Empfehlungen und Hinweise zu (Arzt-) Abrechnungen zu geben.
Keinesfalls zulässig ist es hingegen, den Versicherten über die Höhe seines tatsächlichen Erstattungsanspruchs zu täuschen, etwa durch eine Kappung der erstattungsfähigen Sätze auf das Niveau der Beihilfe.
Hier gilt es für den Versicherungsnehmer, die Versicherungsbedingungen genauestens darauf hin zu überprüfen, ob eine solche Kappung mit dem Versicherer vereinbart wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre dies eindeutig eine einseitige Benachteiligung des Versicherungsnehmers und hätte vor Gericht keinen Bestand.
Eine Physiotherapiepraxis ist in ihrer Preisgestaltung weder an diese "Beihilfefähigen Höchstbeträge" noch an eine andere Gebührenordnung gebunden.
Maßgeblich für die Höhe der Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen sind ausschließlich die Vergütungssätze der jeweiligen Praxis.
Deshalb treffe ich mit Ihnen eine verbindliche Honorarvereinbarung gemäß der ortsübliche Vergütung im Sinne des § 612 BGB.
(Quelle: www.physio-deutschland.de )
RÄUMLICHKEITEN
Die Praxis ist eine ruhige, freundliche Privatpraxis für Physiotherapie.
Sie ist im Erdgeschoss gelegen.
Für Patienten, die mit dem Rollstuhl, Rollator oder anderen Gehhilfen kommen, gibt es einen eigenen ebenerdigen separaten Zugang
(bitte telefonisch avisieren).
Die Nähe zum Stiglmaierplatz bietet eine optimale Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.
Wenn Sie mit der U-Bahn kommen: Linie U1/7 Haltestelle Stiglmaierplatz oder Maillingerstrasse
Wenn Sie mit der Tram kommen: Linie 20; 21 oder 22 Haltestelle Sandstrasse
Wenn Sie mit dem Bus kommen: Linie 153 Haltestelle Gaiglstrasse
KONTAKT
Um Behandlungstermine zu vereinbaren,
können Sie mich unter den folgenden
Kontaktdaten erreichen:
Physiotherapie
Britta Völker
Linprunstr. 44
80335 München
Tel. 089 / 12 789 746
Für Rückfragen, Informationen oder
zur Terminvereinbarungen, rufen Sie mich bitte an oder schreiben mir eine e-mail.
Leider kann ich nicht jeden Anruf direkt
persönlich entgegenehmen, da ich mich evtl. in der Behandlung befinde und diese im Interesse des Patienten*in nicht unterbrechen möchte.
Sie können mir auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Selbstverständlich rufe ich Sie ehest möglich zurück.
Bitte beachten Sie, dass ich nicht mit
den gesetzlichen Krankenkassen abrechne !
Sie können als Privatpatient*in oder Selbstzahler*in zu mir kommen.
Sie benötigen für eine Behandlung eine
Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt oder Klinik.
Für diese privattherapeutische Behandlung wird eine Honorarvereinbarung mit Ihnen getroffen.